Bauantrag

 

Zu jeder Werbeanlage verlangt der Gesetzgeber einen Bauantrag. Hier ist bei der Gestaltung die gültige Stadtbausatzung zu berücksichtigen. Auch Denkmal- und Umweltschutz greifen in die Beurteilung und Genehmigung, durch die Behörde, mit ein.

 

Durch unsere langjährige Erfahrung in allen Bundesländern können wir Sie bereits bei der Gestaltung Ihrer Lichtwerbung unter diesen Gesichtspunkten beraten, sodass einer Genehmigung der Lichtwerbung nur noch wenig im Wege steht.

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